Es ist zu beachten, dass Kinder mit akuten Erkrankungen (z.B. bei Fieber oder Reduzierung des Allgemeinzustandes) aus allgemeinen medizinischen Gründen nicht in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden können!
Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sind nach dem IfSG verpflichtet, die Einrichtungsleitung im Erkrankungs- oder Verdachtsfall zu informieren. Verstöße gegen die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes können mit Bußgeldern bestraft werden!
Auszüge aus den Durchführungsvorschriften zum Infektionsschutzgesetz finden Sie auf dem Merkblatt. Zu Einzelheiten fragen Sie bitte Ihren Kinderarzt, die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung oder das Gesundheitsamt.